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Wissen aufbauen – Cybersicherheit – Definition und Gesetzgebung

Datenschutz und Cybersicherheit werden zu wesentlichen Werten für die Gesellschaft. Aus diesem Grund haben diese beiden Bereiche in jüngster Zeit eine bedeutende rechtliche Entwicklung durchlaufen und sind nun in der EU stärker konsolidiert. Die Beseitigung von Bedrohungen und Cyberangriffen ist jedoch nahezu unmöglich, so dass der Einsatz von Cybersicherheitsmaßnahmen und verstärkten Cybersicherheitskapazitäten obligatorisch ist.

Die Umsetzung wirksamer Cybersicherheitsmaßnahmen ist heute eine besondere Herausforderung, da es mehr Geräte als Menschen gibt und Hacker immer innovativer werden. In der heutigen vernetzten Welt profitieren alle von fortschrittlichen Cybersicherheitsmaßnahmen. Auf individueller Ebene kann ein Cyberangriff alles Mögliche zur Folge haben, vom Identitätsdiebstahl über Erpressungsversuche bis hin zum Verlust wichtiger Daten.

Aber was genau verstehen wir unter “Cybersicherheit”?

Definition

Cybersicherheit ist die Praxis der Verteidigung von Computern, Servern, mobilen Geräten, elektronischen Systemen, Programmen, Netzwerken und Daten vor böswilligen Angriffen, Schäden oder unbefugtem Zugriff. Es gibt keine einheitliche, insbesondere keine allgemein akzeptierte Definition von Cybersicherheit. Mit anderen Worten: Cybersicherheit bezieht sich auf alle Schutzmaßnahmen und Vorkehrungen, die zur Verteidigung von Informationssystemen und ihrer Nutzung gegen unbefugten Zugang, Angriffe und Schäden getroffen werden, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten zu gewährleisten.

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